Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen jetzt 0 Prozent

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen 0 Prozent. Was bedeutet das genau?

Zunächst einmal nicht, dass alle PV-Anlagen plötzlich 19 Prozent günstiger werden. Ausgehend vom Zahlbetrag (also inklusive Mehrwertsteuer) ergibt sich ein rechnerischer Nachlass von etwas weniger als 16 Prozent. Aber genug der Mathematik.

Der Gesetzgeber gewährt die Maßnahme auf alle Positionen, die für die Installation einer Photovoltaik-Anlage notwendig sind. Das bedeutet, dass alle Komponenten, Handwerkerleistungen sowie alle „der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher“ (§ 12 UStG, Abs. 3 1.) vom neuen Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent profitieren, „wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird“. Darunter fallen nahezu alle Ein-, Zwei- und kleinere Mehrfamilienhäuser.

Dadurch ergeben sich bei einer Beispielanlage mit ca. 10 kWp, einem 10 kWh-Speicher und allen anderen notwendigen Komponenten statt bisher beispielsweise 29.999,- EUR (bis zum 31.12.2022) bei gleichem Projektumfang ca. 25.209,- EUR (ab 01.01.2023). Würde man für diesen Betrag eine 20-jährige Gesamtfinanzierungsdauer wählen, ist eine monatliche Belastung unter 200 EUR möglich. Wie viel zahlen Sie aktuell als monatlichen Stromabschlag?

Sollten Sie in dem Bereich professionelle Beratung benötigen, vermitteln wir Sie gerne weiter. Für erste grundlegende Informationen auf die drängendsten Fragen hat das Bundesfinanzministerium eine FAQ-Sammlung auf ihre Webseite gestellt, die unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html abrufbar ist.